Dipl.-Psych. Josefine Heimburger
Psychologische Psychotherapeutin
Verhaltenstherapie, alle Kassen und Privat

Dr.-Friedrichs-Ring 4, 08056 Zwickau

Tel.: 0375 44067771

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Therapie als Versicherungsleistung

Gesetzlich Versicherte können direkt einen Psychotherapeuten aufsuchen. Die Krankenversicherungskarte wird benötigt. Eine Überweisung ist nicht notwendig. In 1 - 3 Terminen im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde wird die Notwendigkeit einer ambulanten Psychotherapie sowie weiterer Behandlungsmöglichkeiten abgeklärt. Vor Aufnahme der ambulanten Psychotherapie werden zwei bis vier Vorgespräche zur umfassenden Diagnostik und Therapieplanung durchgeführt.

Bild von einem Bach Wenn eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt, kann der Patient bei der Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme stellen. Zum Antrag gehört auch ein kurzer Bericht von einem Ihrer behandelnden Ärzte. Wenn der Therapieantrag genehmigt wird - was in der Regel der Fall ist - kann mit der geplanten Behandlung begonnen werden.

Für Versicherte sonstiger Kostenträger (u.a. Polizei, Bundeswehr) ist der Ablauf der Beantragung ähnlich.

Privat Versicherte sollten unbedingt im Vorfeld klären, ob und in welchem Umfang Psychotherapie übernommen wird. Hier gibt es je nach Versicherung und den individuellen vertraglichen Vereinbarungen große Unterschiede.

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