Dr.-Friedrichs-Ring 4, 08056 Zwickau
Tel.: 0375 44067771
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Wenn eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt, kann der Patient bei der Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme stellen. Zum Antrag gehört auch ein kurzer Bericht von einem Ihrer behandelnden Ärzte. Wenn der Therapieantrag genehmigt wird - was in der Regel der Fall ist - kann mit der geplanten Behandlung begonnen werden.
Für Versicherte sonstiger Kostenträger (u.a. Polizei, Bundeswehr) ist der Ablauf der Beantragung ähnlich.
Privat Versicherte sollten unbedingt im Vorfeld klären, ob und in welchem Umfang Psychotherapie übernommen wird. Hier gibt es je nach Versicherung und den individuellen vertraglichen Vereinbarungen große Unterschiede.